Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen zweimal am Tag vom Wohnort zu ihrer Arbeitsstelle fahren, können in ihrer Steuererklärung nur einmal die Entfernungspauschale, die schon für die erste Fahrt gilt, ansetzen.

-Hessisches FG, Urt. v. 6.02.2012 – 4 K 3301/09-