Steuerrecht – Entfernungspauschale: Keine zwei täglichen Fahrten zum Arbeitsplatz

Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen zweimal am Tag vom Wohnort zu ihrer Arbeitsstelle fahren, können in ihrer Steuererklärung nur einmal die Entfernungspauschale, die schon für die erste Fahrt gilt, ansetzen.

-Hessisches FG, Urt. v. 6.02.2012 – 4 K 3301/09-

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