Mietrecht – Zur Schriftform des Mietvertrages: Bestimmbarkeit der Mietobjekte
Das Schriftformgebot gilt nicht nur für unwesentliche Teile des Mietobjekts, bei denen nach dem Inhalt des Vertrages einer Partei, in der Regel dem Vermieter, ein Leistungsbestimmungsrecht zusteht, etwa bei solchen Kellerräumen, die erkennbar nur nebensächliche Bedeutung haben; dann genügt es unter Umständen, deren Anzahl anzugeben. Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für Stellplätze; hier ist keine [...]