Das Einkommen eines Ehepartners kann bei der Ermittlung einer Bedarfsgemeinschaft auch dann berücksichtigt werden, wenn beide Eheleute bereits bei der Eheschließung vereinbart hatten, eine Ehe ohne räumlichen Lebensmittelpunkt (gemeinsame Wohnung) zu führen.
-BSG, Urt. v. 18.02.2010 – B 4 AS 49/09 R-