Öffentliches Baurecht – Keine Minischweine in Allgemeinem Wohngebiet!
Die Haltung von Minischweinen (Minipigs) in einem Allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) sind bauplanungsrechtlich unzulässig. -OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 05.02.2025 - 8 A 11067/24, nach IBR-