Gesellschaftsrecht – Verein ohne Rechtspersönlichkeit ist grundbuchfähig!
Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, ist mit dem Inkrafttreten des MoPeG uneingeschränkt grundbuchfähig. -OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.10.2024 - 20 W 186/24, nach IBR-