Arbeitnehmerstatus – Director einer Komplementär-Limited einer KG

Der Director der Komplementär-Limited einer KG ist kraft Gesetzes zur Vertretung dieser Personengesamtheit berufen und gilt daher nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes.

-LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.2.2010 – 6 Ta 11/09-

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