Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für gesetzliche Feiertage vor, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlags für Ostersonntag, da dieser kein gesetzlicher Feiertag ist.
-BAG, Urt. v. 17.03.2010 – 5 AZR 317/09 –
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungssrecht, Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Familienrecht und Waffenrecht
Rechtsanwältin für Miet- und WEG-Recht, Zivilrecht und Versicherungsrecht
Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für gesetzliche Feiertage vor, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlags für Ostersonntag, da dieser kein gesetzlicher Feiertag ist.
-BAG, Urt. v. 17.03.2010 – 5 AZR 317/09 –