Bauvertrag – Unwirksame Vertragsstrafe für Überschreitung von Zwischenfristen

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags getroffene Vertragsstrafenregelung, die eine für die schuldhafte Überschreitung einer Zwischenfrist zu zahlende Vertragsstrafe auf höchstens 5 % der Gesamtauftragssumme festlegt, ist unwirksam.

-BGH, Urt. v. 06.12.2012 – VII ZR 133/11-

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