1. Der Firmenbestandteil „Stadtwerke“ eines Energieversorgungsunternehmens erweckt beim angesprochenen Verkehr in der Regel den Eindruck, es handele sich um ein kommunales Unternehmen; unter dieser Voraussetzung führt diese Firmierung auch zu einer relevanten Irreführung, wenn das Unternehmen (inzwischen) einem privaten Eigentümer gehört.

2. Dies gilt jedoch nicht, wenn – wie im Streitfall – der Eigentümerwechsel bereits vor mehr als 35 Jahren stattgefunden hat, sich das Unternehmen ausschließlich in dem Gebiet der fraglichen Gemeinde betätigt und auf die Zugehörigkeit zu einem privaten Energiekonzern in der Werbung hingewiesen wird.

-OLG Frankfurt, Urt. v. 24.11.2011 – 6 U 277/10-