Gewerberecht – Ein „Bierbus“ für die Landeshauptstadt München

In München dürfen sog. „Hop-on-hop-off“-Stadtrundfahrten mit einem „Bierbus“ durchgeführt werden, in dem u.a. an einer integrierten Bar zwanzig verschiedene Biersorten zum Konsum angeboten werden. Die Regierung von Oberbayern hat im Juni 2008 einem Münchner Verkehrsunternehmer eine Genehmigung für einen Sonderlinienverkehr mit Kraftomnibussen zur Veranstaltung von Stadtrundfahrten mit dem „Bierbus“ erteilt und ihm u.a. eine Haltestelle „Hauptbahnhof Nord“ sowie neben einer „Tagrunde“ auch eine „Nachtrunde“ zugebilligt.

-BayVGH, Urt. v. 01.06.2011 – Az. 11 B 11.332-

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