Der Vermieter eines Hausgrundstücks kann für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden. Nach der Abfallgebührensatzung des Rhein-Lahn-Kreises konnten die Abfallgebühren zu Recht bei dem Eigentümer erhoben werden. Die Satzung sieht ausdrücklich vor, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks für Abfallgebühren haftet. Das Risiko, dass ein Mieter wirtschaftlich nicht hinreichend leistungsfähig ist, ist nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern von dem Eigentümer als Vermieter. Unerheblich ist dabei, ob der Vermieter von der Abfallentsorgung gewusst hat und ob die Container auf dem Grundstück oder nur in dessen Nähe gestanden haben.

-VG Koblenz, Urt. v. 24.06.2010 – 7 K 1230/09.KO-