Ein Abgeordneter, dem Aufwendungen für ein Wahlprüfungsverfahren entstehen, kann diese als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus der Tätigkeit als Abgeordneter in voller Höhe steuerlich geltend machen.

-Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.06.2012 – 12 K 12096/09-