Wahlprüfungskosten eines Abgeordneten als Werbungskosten abzugsfähig

Ein Abgeordneter, dem Aufwendungen für ein Wahlprüfungsverfahren entstehen, kann diese als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus der Tätigkeit als Abgeordneter in voller Höhe steuerlich geltend machen.

-Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.06.2012 – 12 K 12096/09-

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