Familienrecht – Ehefrau verprügelt; Wohnungsverweisung auch über Weihnachten!

Wer wegen einer tätlichen Auseinandersetzung mit seiner Ehefrau von der Polizei der Wohnung verwiesen wird, kann nicht darauf hoffen, wegen der Weihnachtsfeiertage vor Ablauf der gesetzlichen Frist von 10 Tagen wieder nach Hause zu dürfen.

Nach § 34 a Abs. 1 Satz 1 PolG NRW kann die Polizei eine Person zur Abwehr einer von ihr ausgehenden Gefahr für andere Personen aus einer Wohnung verweisen und ihr die Rückkehr in diesen Bereich untersagen. Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot enden regelmäßig mit Ablauf des zehnten Tages nach ihrer Anordnung.

-VG Aachen, Beschl. v. 22.12.2011 – 6 L 545/11-

1 Kommentar zu “Familienrecht – Ehefrau verprügelt; Wohnungsverweisung auch über Weihnachten!

  1. Hallo ich wa gestern beim Jugendamt und habe alles offenbart wie meine Ehefrau mit den Kindern umgeht und ihre Aufsichtspflicht nicht nachkommt und als ich dann Abends mit ein Kumpel und seiner Freundin nach Hause kam sagte mir meine Frau ich muss für 10 Tage Wohnung verlassen Sie wa bei der Polizei ? Jetz meine Frage habe ich jetz verbot dahin zu gehen nach Hause ? Meine Frau hat nur ihr Handy in der Hand gehabt bekomm ich dann nicht ein Brief oder Protokoll von meiner Ehefrau das die Polizei das ausgesprochen hat ?bitte um schnelle Hilfe

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