Baurecht – Eintritt der Fälligkeit erst nach zwei Monaten: § 16 Nr. 3 VOB/B ist AGB-widrig!

1. Wird die VOB/B in einem vom Besteller mehrfach verwendeten Vertragsmuster nicht als Ganzes vereinbart, unterliegen die Regelungen des Vertrags einer isolierten Inhaltskontrolle.

2. § 16 Nr. 3 VOB/B hält einer isolierten Inhaltskontrolle nicht stand, weil die Fälligkeit des Werklohns zu Lasten des Unternehmers abweichend vom gesetzlichen Leitbild des § 286 BGB verschärft wird.

-OLG Naumburg, Urteil vom 12.01.2012 – 9 U 165/11-

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