1. Wird eine Photovoltaikanlage auf einer vorhandenen Dachkonstruktion installiert, hat der Installateur zu prüfen, ob die Dachanlage funktionstauglich ist.
  2. Die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage auf einem Schienensystem mit aufgeständerter Bauweise ist ein Werkvertrag.

-OLG Frankfurt, Urt. v. 06.05.2019 – 29 U 199/16-