Das Prüfprogramm eines Bauvorbescheids für eine Windkraftanlage kann nach Maßgabe der Bauvoranfrage auf einzelne Fragen der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit – hier der Nichtraumbedeutsamkeit der Anlage – beschränkt werden.
-OVG Lüneburg, Urt. v. 15.09.2011 – 12 LB 218/11-