Mietrecht – Unwirksamkeit eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses

Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist unwirksam, wenn der Mieter für mehr als vier Jahre – gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann – gebunden wird.

-BGH, Urteil vom 02.03.2011 – VIII ZR 163/10-

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