Schüsse auf Haustauben rechtfertigen den Widerruf von Waffenbesitzkarten. Es ist nicht erlaubt, ein Gewehr – auch nur mit Platzpatronen – ohne eine entsprechende Erlaubnis im Wohngebiet abzufeuern. Denn auch bei einer derartigen Vorgehensweise besteht beim Abfeuern im Wohngebiet Lebensgefahr, da man damit rechnen muss, dass der Schütze Patronen übersehen hat, etwa die Patrone im Lauf, oder dass er beim Entfernen der Kugeln unsorgfältig gearbeitet hat.
-VG Karlsruhe, Beschl. v. 19.12.2019 – 10 K 6804/19-