Die außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds, welcher mehrere Monate von Diensttelefonen 0900-Telefonnummern angerufen hat, ist rechtsmäßig. Dem Arbeitgeber ist die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr zumutbar, nachdem das Personalratsmitglied über einen langen Zeitraum arbeitsvertragswidrig und zu seinem finanziellen Nachteil gehandelt hat. Insbesondere dass das Personalratsmitglied von seiner funktionsbedingten Möglichkeit, öffentliche Gelder zu veruntreuen, Gebrauch gemacht hat, hat das Vertrauensverhältnis des Arbeitsgebers zu ihm vollständig zerstört. Das Personalratsmitglied ist trotz der geltend gemachten psychischen Ausnahmesituation in der Lage gewesen, sein Verhalten zielstrebig zu steuern und zu verschleiern. Anhaltspunkte dafür, dass es zwanghaft auf die Nutzung der Diensttelefone angewiesen gewesen ist, bestünden nicht.

-VG Mainz, Urt. v. 02.02.2010 – 5 K 1390/09.MZ-