Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass das Video-Abstandsmess-Verfahren VAM rechtmäßig ist, weil – anders als in dem der Entscheidung des BVerfG zugrunde liegenden Fall – die zur Identifizierung des Betroffenen geeigneten Daten erst aufgezeichnet werden, nachdem der betroffene Verkehrsteilnehmer einer Ordnungswidrigkeit konkret verdächtig ist.
-OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.02.2010 – Ss (B) 107/2009 (126/09)-