1. Wird auf der Verpackung für Besteck mit „Produziert in Deutschland“ und einer Deutschlandfahne sowie mit einem Einlegezettel „Made in Germany“ geworben, gehen die angesprochenen Verkehrskreise davon aus, dass sämtliche Teile in Deutschland gefertigt wurden.

2. Der Produzent, der auf solche Weise seine Produkte anpreist handelt entgegen den Regelungen des Wettbewerbs, wenn der Poliervorgang in Deutschland erfolgt und zudem 75% der Besteckteile vollständig in Deutschland hergestellt werden.

-OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.04.2011 – I-20 U 110/10-