Im Prozess mit einem (ehemaligen) Geschäftsführer wird die GmbH nicht von einem eventuell vorhandenen anderen neuen oder weiteren Geschäftsführer vertreten; es ist vielmehr Sache der Gesellschafterversammlung, über die Vertretung der Gesellschaft in einem solchen Prozess zu befinden (hier: Übertragung auf einen Beirat).

-OLG Oldenburg, Urt. v. 21.1.2010 — 1 U 18/09-