Familienrecht – Kindergeld: Verlängerter Bezug auch bei Studium während des Zivildienstes

Die für den Bezug von Kindergeld maßgebliche Altersgrenze von 25 Jahren verlängert sich auch dann um einen der Dauer des vom Kind geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes, wenn auch während der Dauer des Dienstes Kindergeld gezahlt worden ist, weil das Kind zeitgleich für einen Beruf ausgebildet wurde (hier: Hochschulstudium). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 5. September 2013 XI R 12/12 entschieden.

– BFH, Urt. v. 05.09.13 – XI R 12/12 –