- Ein vertraglicher Anspruch auf zusätzliche Vergütung wegen verlängerter Bauzeit setzt voraus, dass die Parteien eine bestimmte Bauzeit festgelegt haben.
- Diese Festlegung erfordert, dass die Parteien sich darüber im Klaren waren, dass die Überschreitung der Bauzeit den vertraglichen Mehrvergütungsanspruch auslöst, sofern auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
-OLG Dresden, Urt. v. 21.05.2026 – 10 U 1431/25, nach IBR-


