Der Trittschall in Zwischendecken von Einfamilienhäusern muss ausweislich Beiblatt 2 der DIN 4109 bei Einfamilienhäusern Schallschutzwerte von 56 dB bei normalem Standard und von 46 dB bei erhöhtem Standard eingehalten werden. Das Beiblatt 2 der DIN 4109 ist seit ca. 2002 – Zeitpunkt der Fertigstellung – nach der langjährigen Praxis der Bauakustiker Stand der Technik auch für Einfamilienhäuser gewesen; aus einer sog. offenen Bauweise ergibt sich keine Abweichungen zu den Schallschutzanforderungen. Auch ohne ausdrückliche Vereinbarungen der Parteien seien die Werte der DIN 4109, Beiblatt 2 ausschlaggebend, weil sie Empfehlungen enthalten, die als allgemein anerkannte Regeln der Technik anzusehen sind.
-OLG Celle, Urt. v. 18.09.2019 – 14 U 30/19, nach ibr-