ARGE – Sicherungshypothek im Grundbuch

Eine baurechtliche Arbeitsgemeinschaft – ARGE – ist grundbuchfähig und kann als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen werden.

-KG, Beschl: v: 08.06.2010 – 1 W 255/10-

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