Ein Architektenvertrag kann aus wichtigem Grund bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des Architekten gekündigt werden. Voraussetzung ist eine vorhergehende eindeutige Abmahnung.
-OLG Oldenburg, Urt. v. 06.09.2012 – 8 U 96/12-
Ein Architektenvertrag kann aus wichtigem Grund bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des Architekten gekündigt werden. Voraussetzung ist eine vorhergehende eindeutige Abmahnung.
-OLG Oldenburg, Urt. v. 06.09.2012 – 8 U 96/12-