Die Kündigungsschutzklage des Kreisgeschäftsführers des CDU-Kreisverbandes Steglitz-Zehlendorf war abzuweisen, da der Kreisgeschäftsführer bei der Wahl zur Aufstellung eines Direktkandidaten für die kommende Bundestagswahl nicht den ihm vorgesetzten Kreisvorstandsvorsitzenden unterstützt hatte. Vielmehr unterstützte er den bisherigen Bundestagsabgeordneten; er hatte auch eine E-Mail an weitere Unterstützer des gegenwärtigen Bundestagsabgeordneten gesandt, in der er darum bat, den dienstlichen E-Mail-Account nicht mehr für Mitteilungen zu nutzen, die vertraulich und nicht für „Augen und Ohren“ des Kreisvorstandsvorsitzenden bestimmt waren. Darin liegt eine Verletzung der Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gegenüber dem Kreisverband und dessen Vorsitzenden in schwerwiegendem Maße. Dies rechtfertige die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses. -LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 01.10.2013 – 7 Sa 916/13-