1. Ein vertraglicher Anspruch auf zusätzliche Vergütung wegen verlängerter Bauzeit setzt voraus, dass die Parteien eine bestimmte Bauzeit festgelegt haben.
  2. Diese Festlegung erfordert, dass die Parteien sich darüber im Klaren waren, dass die Überschreitung der Bauzeit den vertraglichen Mehrvergütungsanspruch auslöst, sofern auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

-OLG Dresden, Urt. v. 21.05.2026 – 10 U 1431/25, nach IBR-