Verlangt eine Orchestermusikerin, deren Instrumentengruppe nur eine Planstelle zugewiesen ist, eine unbefristete Verringerung ihrer Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG, so steht dem Teilzeitbegehren der tarifliche Überforderungsschutz als betrieblicher Grund entgegen. Die Protokollnotiz zu § 3 Abs. 3 TVK staffelt die Zulässigkeit von Teilzeit nach der Größe der Instrumentengruppe abschließend und lässt bei nur einer Planstelle keinen Raum für Teilzeitbeschäftigung.

-BAG, Urt. v. 27.1.2026 – 9 AZR 32/25 , BeckRS 2026, 5552, nach FD-ArbR-