- Eine Klausel in gegenüber einem Privatkunden verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers, dass „im Fall der Kündigung“ die (werkvertragliche) Vergütung auf 25% des Bruttopreises pauschaliert werde, ist unwirksam.
-OLG Karlsruhe, Urt. v. 12.03.2026 – 19 U 168/24, nach IBR-


