Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der sich eine „Premium-Mitgliedschaft“ mit einer bei Vertragsschluss gewählten Laufzeit von sechs Monaten um weitere zwölf Monate verlängert, sofern nicht spätestens zwölf Wochen vor Ablauf der sechsmonatigen Erstlaufzeit gekündigt wird, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders unangemessen und ist daher unwirksam.
-BGH, Urt. v. 17.07.2025 – III ZR 53/24, nach ibr-online-


