Auch der Grundeigentümer, der in demselben Gebiet neben einem gebietskonform genutzten Grundstück ein weiteres Grundstück gebietsfremd nutzt, kann sich auf den grundstücksbezogenen Gebietserhaltungsanspruch berufen, da die Grundstücke unabhängig voneinander zu betrachten sind.

-OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.05.2025 – 1 ME 143/24, nach ibr-