- Verpflichtet sich ein Unternehmer, einen Gegenstand zu liefern und zu montieren, kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung) oder als Werkvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt.
- Ein Batterieheimspeicher ist mangelhaft, wenn die als Beschaffenheit vereinbarte Speicherkapazität dauerhaft reduziert werden muss.
-LG Bielefeld, Urt. v. 05.12.2024 – 9 O 212/24, nach ibr-