Bei der Befreiung des Klägers von der Vorschussleistung nach § 2 Abs. 1 GKG hat es auch in Bezug auf die besondere Entschädigung des Sachverständigen nach § 13 JVEG sein Bewenden.
-OLG München, Beschl. v. 30.12.2024 – 9 U 3574/22, nach IBR-

Bei der Befreiung des Klägers von der Vorschussleistung nach § 2 Abs. 1 GKG hat es auch in Bezug auf die besondere Entschädigung des Sachverständigen nach § 13 JVEG sein Bewenden.
-OLG München, Beschl. v. 30.12.2024 – 9 U 3574/22, nach IBR-


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungssrecht, Bau- und Architektenrecht.
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