Wird ein Ingenieur mit der Planung des Austauschs von Wärmetauschern beauftragt, muss die Planung gewährleisten, dass die ausgeschriebenen und gelieferten (Rohrbündel-)Wärmetauscher für den vorgesehenen Einsatz richtig ausgelegt sind. Dies hat er gegebenenfalls mit der Herstellerfirma abzuklären.

-OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.11.2014 – 23 U 44/14-