Öffentliches Baurecht – Es gibt auch erwünschte Splittersiedlungen!
Bei Betrieben, deren Ausstattung mit Flächen und Betriebsmitteln grundsätzlich eine wirtschaftliche Betriebsweise - und sei es auch nur knapp - zulässt, indiziert der lange Bestand die für einen weiteren Fortbestand erforderliche Anpassungsfähigkeit. Anders verhält es sich, wenn der Wandel der landwirtschaftlichen Betriebsformen und Rahmenbedingungen eine Bewirtschaftung dauerhaft nur noch um den Preis der Selbstausbeutung und/oder [...]